Richtlinie für F-Spiele in Corona-Zeiten

Insbesondere gelten das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2, die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 und die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1. Sofern die Teilnehmenden keine zugewiesenen Plätze haben, gilt die Personenbegrenzung nach § 1 Abs. 7. Die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 entfällt am Platz. Teil 5 Sport und Freizeit § 10 Sport (1) Das gemeinsame sportliche Training und der Wettkampf sind in festen Kleingruppen von insgesamt bis zu 30 Personen zulässig; dies gilt auch für den Kontaktsport.

Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1. In den nicht von Satz 1 erfassten Fällen gelten die Schutzmaßnahmen, insbesondere das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1; sofern wegen der Art der sportlichen Betätigung mit einem verstärkten Aerosolausstoß zu rechnen ist, ist in geschlossenen Räumen der Mindestabstand zwischen Personen zu verdoppeln.

Das bedeutet, dass wir von den 150 Zuschauern die maximal 30 Sportler abziehen müssen. Außerdem bitten wir zu beachten, dass im PfHV die Schiedsrichter, Zeitnehmer und Sekretär ebenso wie Trainer, Betreuer und eingesetzte Wischer zu diesen 30 Sportlern zählen. Im Handballsport besteht für die Schiedsrichter, Zeitnehmer und Sekretäre ebenso wie für Trainer, Betreuer und Wischer ein Kontaktrisiko. Die Abstandsregel von 1,5m kann dauerhaft nicht eingehalten werden. Der PfHV hat gerade für seine Schiedsrichter und die eingesetzten Zeitnehmer und Sekretäre eine Fürsorgepflicht, außerdem kann bereits eine harmlose Trillerpfeife für die verstärkte Verbreitung von Corona-Viren sorgen. 

Wir bitten alle, dies zu beachten und so einen aktiven Beitrag zu leisten, um die Infektionszahlen niedrig zu halten. Wir sollten gerade die Zeit der Vorbereitungs- und Freundschaftsspiele nutzen, um für das Thema Corona und die damit erforderlichen Hygieneanforderungen in der anstehenden Spielzeit 2020/21 gut vorbereitet zu sein.

Natürlich haben wir die Hoffnung, dass zum 15. September weitere Sportler zugelassen werden und auch die unterschiedlichen Corona-Verordnungen der Bundesländer weiter harmonisiert werden. Der PfHV hält hierzu den Kontakt zum Sportbund Pfalz, dem LSB Rheinland-Pfalz und dem zuständigen Innen- und Sportministerium.

 

Ulf Meyhöfer
Präsident PfHV

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