Absage Verbandstag am 22.01.2021

Laut gesetzlicher Grundlage des Artikel 2 Paragraph 5 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht ist eine Absage des Verbandstages möglich. Mit der gesetzlichen Übergangslösung, die bis Ende des Jahres 2021 gilt, bleibt das Präsidium im Amt, bis eine Neuwahl erfolgen kann. Somit ist die Vertretungsberechtigung weiter gesichert und das Präsidium weiter handlungsfähig.

Weitere Informationen zum Vorgehen folgen zeitnah, sobald diese verfügbar sind.

Wir bitten um Verständnis für diese Entscheidung!

Ulf Meyhöfer

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